AGB Touristik
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen Touristik
Abfahrtstellen für alle Fahrten:
- Hinterzarten: Bahnhof (sehr gute Parkmöglichkeiten)
- Bärental: Lidl BHS Ortsmitte
- Freiburg: Novotel (gegenüber vom Hauptbahnhof Freiburg) (nach Absprache und evtl. Aufpreis)
- weitere Abfahrtstellen nach Vereinbarung (evtl. Aufpreis)
Anmeldung für Ausflugsfahrten :
Frühzeitige Anmeldung wird dringend empfohlen!
Anmeldungen können persönlich in einem unserer Büro oder telefonisch unter Telefon- Nr. 07652-777 vorgenommen werden. Bei Anmeldung sollte eine Anzahlung (von 10% des Gesamtpreises) geleistet werden. Die Restzahlung muss mindestens 21 Tage vor Antritt der Reise erfolgen.
Mit der Begleichung der Anzahlung wird das Einverständnis zur Buchungsbestätigung gegeben.
Buchungsstellen:
Hauptbüro Omnibus - Reisebüro S T E I E R T GmbH & Co KG , Freiburgerstr.25,
79854 Hinterzarten, Telefon 07652-777, Fax 07652-5566 oder bei Ihrer bekannten STEIERT- Zweigstelle.
Ermäßigung Gruppe:
Je nach Fahrt, wird gesondert berechnet. Bitte fragen Sie nach Gruppenrabatt.
Ermäßigung Kinder:
Bei unseren Reisen gelten für Kinder folgende Ermäßigungen:
bis 2 Jahre:
100 %, sofern kein eigenes Bett und kein Sitzplatz beansprucht wird. Evtl. Hotelkosten müssen direkt vor Ort bezahlt werden.
3 bis 6 Jahre:
15 % Ermäßigung bei Unterbringung im Zimmer der Eltern.
7 bis 12 Jahre:
10 % Ermäßigung bei Unterbringung im Zimmer der Eltern.
Fragen Sie nach der Kinderermäßigung der Reisen, oftmals werden separate Ermäßigungen gewährt.
Reisegutscheine können nicht bar ausbezahlt werden.
Komfort und Zuverlässigkeit:
Bei Busreisen sind Zuverlässigkeit und Komfort oberstes Gebot. Unsere Fahrer besitzen besonders viel Erfahrungen. Reisestrecke und Bus kennen sie in- und auswendig. Ständige exakte Überprüfungen garantieren die Sicherheit, die Sie von uns erwarten. Zu dieser Sicherheit bieten wir den bewährten Service und die gewissenhafte Hotelauswahl. Sie reisen nur in Komfort-Reisebussen der Luxusklasse.
Pausen:
Bei Mehrtagesfahrten wird alle 2 ½ Stunden eine Pause eingelegt. Je nach Tageszeit - Frühstücks, Mittags oder Abendpause, damit Sie die Möglichkeit zur Einkehr haben. Oftmals erwächst hierbei schon eine tolle Gemeinschaft, die lange anhält.
Das besondere Plus:
- kein Aufpreis für die Ausflugsfahrten vor Ort, sowie für für Rund- und Besichtigungsfahrten.
- kein Aufpreis für Stadtrundfahrten.
- Viele Extras im Preis enthalten.
Reisebedingungen - Pauschalreisen – Touristik
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, Inhalt des zwischen Ihnen und Omnibus Reisebüro Steiert GmbH Co KG nachstehend „ORS“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von ORS und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ORS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde ORS den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch ORS zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ORS dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
b) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
c) Soweit der Vertragstext von ORS im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
d) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde ORS den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
e) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. ORS ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von ORS beim Kunden zu Stande. ORS wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. ORS weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Kurzfristige Bezahlung: Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsabschluss zahlungsfällig.
2.2 Soweit ORS zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist ORS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
3. Leistungsänderungen:
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ORS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind ORS vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. ORS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ORS gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ORS gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ORS unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ORS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ORS eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von ORS unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
ORS hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei ORS wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
4.3 Busreisen Stornierungskosten
n bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% n vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% n vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% n vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% n ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 90%4.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ORS nachzuweisen, dass ORS überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ORS geforderte Entschädigungspauschale.
4.4. ORS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ORS nachweist, dass ORS wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ORS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5. Ist ORS infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat ORS unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von ORS durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ORS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
4.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
5.1 Die Mindestteilnehmerzahl beträgt pro Reise 17 Personen. Der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ORS ist von der jeweiligen Reise abhängig. Die Reisenummer M weist auf diese Mindestteilnehmerzahl hin. 5.2 ORS ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 5.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, ein weitgehender Anspruch seitens des Kunden besteht nicht.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
6.1. ORS kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von ORS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.2. Kündigt ORS, so behält ORS den Anspruch auf den Reisepreis.
6.3. Wenn ein Fahrgast des öfteren unangenehm und verhaltensbedingt aufgefallen ist, beziehungsweise bei Leistungsträgern Dinge oder Sachen entwendet wurden. So ist ORS berechtigt, eine erneute Buchung zu verweigern.
7. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
7.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat ORS oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von ORS mitgeteilten Frist erhält.
7.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
a) Soweit ORS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
b) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter (Busfahrer) von ORS vor Ort zur Kenntnis zu geben.
c) Der Vertreter von ORS ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.3 Fristsetzung vor Kündigung: Will der Kunde/Reisende den
Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er ORS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von ORS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung von ORS für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. ORS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von ORS sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
ORS haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ORS ursächlich geworden ist.
8.2 ORS haftet nicht für Gepäckschäden, insbesondere Verlust (stehen lassen) Diebstahl, Gepäckschäden. Dies wird kostenfrei transportiert sollte jedoch pro Person 20 kg nicht übersteigen.
9. Geltendmachung von Ansprüchen,
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber ORS geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
10. Passvorschriften – Gerichtsstand
10.1 Jeder Kunde ist zum Mitführen eines gültigen Personalausweis oder Reisepass verpflichtet. Für ausländisch Angehörige anderer Staaten gibt das jeweilige zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender vorliegen.
10.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
10.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ORS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen ORS im Ausland für die Haftung von ORS dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.4 Der Kunde kann ORS nur an deren Sitz verklagen.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Falle vereinbaren die Parteien die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem Inhalt der Unwirksamen am nächsten kommt.
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2019
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Reiseveranstalter / Firma ist:
Omnibus Steiert GmbH & Co KG
Geschäftsführer: Thomas Steiert Firmensitz: Hinterzarten
Handelsregister: HRB 320414 / HRA 320507 Amtsgericht Freiburg
Freiburgerstr. 25 79856 Hinterzarten www.steiert-reisen.de
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Letzte Änderung: 04.01.2023