Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen Touristik
Abfahrtstellen für alle Fahrten:
Hinterzarten: Bahnhof (sehr gute Parkmöglichkeiten)
Bärental: Lidl BHS Ortsmitte
Freiburg: Novotel (gegenüber vom Hauptbahnhof Freiburg) (nach Absprache und evtl. Aufpreis)
weitere Abfahrtstellen nach Vereinbarung (evtl. Aufpreis)
Anmeldung für Ausflugsfahrten :
Frühzeitige Anmeldung wird dringend empfohlen!
Anmeldungen können persönlich in einem unserer Büro oder telefonisch unter Telefon- Nr. 07652-777 vorgenommen werden. Bei Anmeldung sollte eine Anzahlung (von 10% des Gesamtpreises) geleistet werden. Die Restzahlung muss mindestens 21 Tage vor Antritt der Reise erfolgen.
Mit der Begleichung der Anzahlung wird das Einverständnis zur Buchungsbestätigung gegeben.
Buchungsstellen:
Hauptbüro Omnibus - Reisebüro S T E I E R T GmbH & Co KG , Freiburgerstr.25,
79854 Hinterzarten, Telefon 07652-777, Fax 07652-5566 oder bei Ihrer bekannten STEIERT- Zweigstelle.
Ermäßigung Gruppe:
Je nach Fahrt, wird gesondert berechnet. Bitte fragen Sie nach Gruppenrabatt.
Ermäßigung Kinder:
Bei unseren Reisen gelten für Kinder folgende Ermäßigungen:
bis 2 Jahre:
100 %, sofern kein eigenes Bett und kein Sitzplatz beansprucht wird. Evtl. Hotelkosten müssen direkt vor Ort bezahlt werden.
3 bis 6 Jahre:
15 % Ermäßigung bei Unterbringung im Zimmer der Eltern.
7 bis 12 Jahre:
10 % Ermäßigung bei Unterbringung im Zimmer der Eltern.
Fragen Sie nach der Kinderermäßigung der Reisen, oftmals werden separate Ermäßigungen gewährt.
Reisegutscheine können nicht bar ausbezahlt werden.
Komfort und Zuverlässigkeit:
Bei Busreisen sind Zuverlässigkeit und Komfort oberstes Gebot. Unsere Fahrer besitzen besonders viel Erfahrungen. Reisestrecke und Bus kennen sie in- und auswendig. Ständige exakte Überprüfungen garantieren die Sicherheit, die Sie von uns erwarten. Zu dieser Sicherheit bieten wir den bewährten Service und die gewissenhafte Hotelauswahl. Sie reisen nur in Komfort-Reisebussen der Luxusklasse.
Pausen:
Bei Mehrtagesfahrten wird alle 2 ½ Stunden eine Pause eingelegt. Je nach Tageszeit - Frühstücks, Mittags oder Abendpause, damit Sie die Möglichkeit zur Einkehr haben. Oftmals erwächst hierbei schon eine tolle Gemeinschaft, die lange anhält.
Das besondere Plus:
kein Aufpreis für die Ausflugsfahrten vor Ort, sowie für für Rund- und Besichtigungsfahrten.
kein Aufpreis für Stadtrundfahrten.
Viele Extras im Preis enthalten.
Reisebedingungen - Pauschalreisen – Touristik
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, Inhalt des zwischen Ihnen und Omnibus Reisebüro Steiert GmbH Co KG nachstehend „ORS“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von ORS und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ORS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde ORS den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch ORS zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ORS dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
b) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
c) Soweit der Vertragstext von ORS im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
d) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde ORS den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
e) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. ORS ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von ORS beim Kunden zu Stande. ORS wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. ORS weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Kurzfristige Bezahlung: Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden € 75,- nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsabschluss zahlungsfällig.
2.2 Soweit ORS zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist ORS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
3. Leistungsänderungen:
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ORS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind ORS vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. ORS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ORS gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ORS gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ORS unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ORS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ORS eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von ORS unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
ORS hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei ORS wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
4.3 Busreisen Stornierungskosten
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 15%
- vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
- ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 90%
4.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ORS nachzuweisen, dass ORS überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ORS geforderte Entschädigungspauschale.
4.4. ORS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ORS nachweist, dass ORS wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ORS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5. Ist ORS infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat ORS unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von ORS durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ORS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
4.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
5.1 Die Mindestteilnehmerzahl beträgt pro Reise 17 Personen. Der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ORS ist von der jeweiligen Reise abhängig. Die Reisenummer M weist auf diese Mindestteilnehmerzahl hin.
5.2 ORS ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
5.3 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, ein weitgehender Anspruch seitens des Kunden besteht nicht.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
6.1. ORS kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von ORS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.2. Kündigt ORS, so behält ORS den Anspruch auf den Reisepreis.
6.3. Wenn ein Fahrgast des öfteren unangenehm und verhaltensbedingt aufgefallen ist, beziehungsweise bei Leistungsträgern Dinge oder Sachen entwendet wurden. So ist ORS berechtigt, eine erneute Buchung zu verweigern.
7. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
7.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat ORS oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von ORS mitgeteilten Frist erhält.
7.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
a) Soweit ORS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
b) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter (Busfahrer) von ORS vor Ort zur Kenntnis zu geben.
c) Der Vertreter von ORS ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.3 Fristsetzung vor Kündigung: Will der Kunde/Reisende den
Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er ORS zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von ORS verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung von ORS für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. ORS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von ORS sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
ORS haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von ORS ursächlich geworden ist.
8.2 ORS haftet nicht für Gepäckschäden, insbesondere Verlust (stehen lassen) Diebstahl, Gepäckschäden. Dies wird kostenfrei transportiert sollte jedoch pro Person 20 kg nicht übersteigen.
9. Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber ORS geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
10. Passvorschriften – Gerichtsstand
10.1 Jeder Kunde ist zum Mitführen eines gültigen Personalausweis oder Reisepass verpflichtet. Für ausländisch Angehörige anderer Staaten gibt das jeweilige zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender vorliegen.
10.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
10.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ORS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen ORS im Ausland für die Haftung von ORS dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.4 Der Kunde kann ORS nur an deren Sitz verklagen.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Falle vereinbaren die Parteien die unwirksame Klausel durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem Inhalt der Unwirksamen am nächsten kommt.
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2019
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Reiseveranstalter / Firma ist:
Omnibus Steiert GmbH & Co KG
Geschäftsführer: Thomas Steiert Firmensitz: Hinterzarten
Handelsregister: HRB 320414 / HRA 320507 Amtsgericht Freiburg
Freiburgerstr. 25 79856 Hinterzarten www.steiert-reisen.de
Tel: 0049 7652 - 777 Fax: 0049 7652- 5566
E-Mail info@steiert-reisen.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB-Mietomnibus
(bei Anmietung eines oder mehrerer Busse)
§ 1 - Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote des Busunternehmens sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.
2. Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich oder mündlich erteilen.
3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch das Busunternehmen zustande, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrags ab, so muss der Auftraggeber sich umgehend (1 Woche) mit der Firma Steiert absprechen, so das der Auftrag dahingehend geändert werden kann, dass der Vertrag beiden Parteien entspricht.
§ 2 - Leistungsinhalt
1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Bestätigung maßgebend. § 1 Abs. 3 und § 3 bleiben unberührt.
2. Die Leistung umfasst in dem durch die schriftliche Bestätigung vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung: die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen.
3. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
* die Erfüllung des Zweckes des Ablaufes der Fahrt,
* die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
* die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
* die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
* die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.
Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 - Leistungsänderungen
1. Leistungsänderungen durch das Busunternehmen sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, vom Busunternehmen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und sofern die Abweichungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind.
2. Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung des Busunternehmens möglich. Sie bedürfen der Schriftform: es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.
§4 - Preis und Zahlungen
1. Es gilt der bei Vertragsabschluß vereinbarte Mietpreis.
2. Die Berechnung der Nebenkosten sind im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn, es wurde etwas abweichendes vereinbart. Wurde nichts anderes vereinbart, so sind Straßengebühren im Preis enthalten. Einreisegebühren für die Städte jedoch nicht. Parkgebühren sind üblicherweise bis zu 5,00 € enthalten. Die Unterkunft des Fahrers, im Einzelzimmer mit Frühstück (meistens mit Halbpension) wird von der Gruppe gestellt.
3. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
4. Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigung entstehen, bleibt unberührt.
5. Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb 10 Tagen ohne Abzug fällig
6. Bei einer Gesamtsumme ab 1.000,00 € berechnen wir eine Anzahlung von 30%. Der Termin der Anzahlung wird in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Werden gesonderte Vereinbarungen getroffen, sind diese schriftlich mitzuteilen.
Bei Buchung von zusätzlichen Leistungsträgern (Hotel, Schifffahrt usw...) können höhere Anzahlungen fällig werden. Dies ist wiederum in der Auftragsbestätigung ersichtlich.
§5 - Rücktritt und Kündigung durch den Besteller
1. Rücktritt
Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat das Busunternehmen dann, wenn der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den es zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Mietpreis unter Abzug des Wertes, der vom Busunternehmen ersparten Aufwendungen und etwaiger durch andere Verwendungen des Fahrzeugs erzielten Erlöse. Das Busunternehmen kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:
Bei einem Rücktritt
a.) bis 40 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 10 %
b.) ab 39 Tage bis 11 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 25 %
c.) ab 10 Tage bis 6 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 50 %
d.) ab 5 Tage bis 2 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 60 %
e.) 2 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 90 %
Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen des Busunternehmens zurückzuführen ist, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unberührt.
2. Kündigung
* Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt unumgänglich, die für den Besteller erheblich und nicht zumutbar sind, dann ist er - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
In diesen Fällen ist das Busunternehmen verpflichtet, den Besteller auf dessen Verlangen hin zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht.
Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen.
* Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den das Busunternehmen nicht zu vertreten hat.
* Kündigt der Besteller den Vertrag, steht dem Busunternehmen eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.
§6 - Rücktritt und Kündigung durch das Busunternehmen
1. Rücktritt
Das Busunternehmen kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die es nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen.
In diesem Fall kann der Besteller nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.
2. Kündigung
* Das Busunternehmen kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt oder den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Im Falle einer Kündigung nach Antritt der Fahrt, - beruhend auf höherer Gewalt -. ist das Busunternehmen auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf eine Beförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen.
* Kündigt das Busunternehmen den Vertrag, steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.
§7 - Haftung
1. Das Busunternehmen haftet im Rahmen der Sorgfaltpflichten eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
2. Das Busunternehmen haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, Z.B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.
3. Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.
§8 - Beschränkung der Haftung
1. Die Haftung des Busunternehmens bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen ist auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben § 4) beschränkt. D.h. je betroffener Person ist die Haftung begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteil am Mietpreis, multipliziert mit dem Faktor 3.
Werden Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht, wird je betroffenem Fahrgast bei Personenschäden bis 75.000,-- € und bei Sachschäden bis 4.000,- € gehaftet. Übersteigt der auf den einzelnen Fahrgast bezogene anteilige Mietpreis, multipliziert mit dem Faktor 3, diese Summe, ist die Haftung auf die entsprechende Summe (anteiliger Mietpreis, multipliziert mit dem Faktor 3) begrenzt.
2. § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden je beförderte Person 1.000,- € übersteigt.
3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Begrenzungen haben keine Gültigkeit, wenn der zu beurteilende Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
4. Für Schäden insbesondere an Rechtsgütern der Fahrgäste - soweit sie ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste basieren - haftet das Busunternehmen nicht.
5. Von etwaigen Ansprüchen, die auf einen der in § 2 Abs. 3 lit. a - e umschriebenen Sachverhalte beruhen, stellt der Besteller das Busunternehmen und alle von ihm in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen frei.
§9 - Gepäck und sonstige Sachen
1. Gepäck im normalen Umfang und - nach Absprache - sonstige Sachen werden mit befördert.
2. Für Schäden, die durch vom Besteller oder seine Fahrgäste mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller, wenn die Schäden auf Umständen beruhen, die von ihm und/oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.
3. Das Unternehmen haftet nicht, wenn die ordnungsgemäße Verzollung der mitgeführten Dinge nicht gegeben ist und Strafen erteilt werden.
§10 - Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste
1. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung.
Den Anweisungen des Bordpersonals (Fahrer oder Beauftragte) ist Folge zu leisten.
2. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen entweder die Mitfahrgäste erheblich beeinträchtigt, die Sicherheit in Frage gestellt wird oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Busunternehmen unzumutbar ist. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber dem Busunternehmen bestehen in diesen Fällen nicht.
3. Die angegebenen Abfahrtszeiten (-Weiterfahrtszeiten) sind einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Zeiten besteht kein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises oder weiterer Entschädigungsleistungen.
4. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abheilen kann, an das Busunternehmen zu richten.
5. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
§11-Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließt der Sitz des Busunternehmens.
2. Gerichtsstand
* Ist der Besteller ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann das Busunternehmen nur an seinem Sitz verklagt werden.
* Im Verhältnis zu Bestellern, die Vollkaufleute sind, ist der Gerichtsstand für Geltendmachung von Forderungen im Wege des Mahnverfahrens gemäß §§ 688 ff. ZPO ausschließlich der Sitz des Busunternehmens.
* Für Klagen des Busunternehmens gegen den Besteller ist der (Wohn-)sitz des Bestellers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Busunternehmens maßgebend.
3. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.
§12 - Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, wird dadurch der Vertrag im übrigen nicht berührt. Eine etwa ungültige Bestimmung des Mietvertrages ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zwecke erreicht wird.
Einhält dieser Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke oder entsteht eine solche später, so sind die Vertragsparteien verpflichtet, sie mit einer Regelung auszufüllen, sie dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt hätten oder Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages die zu regelnde Frage bedacht hätten.
§13 - Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
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©Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2019
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Omnibus Reisebüro
Steiert GmbH & Co. KG
Firmensitz: Hinterzarten
Geschäftsführer: Thomas Steiert
HRB 320414/HRA 320507 Amtsgericht Freiburg
Steuernummer 13002/02295
www.steiert-reisen.de
Omnibus Reisebüro Steiert GmbH & Co.KG (künftig ORS genannt)
Reiseveranstalterpflichten:
ORS ist als Ihr Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet ist, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet
Vorangegangene Buchungsbestätigungen:
Geänderte Buchungsbestätigungen mit neuerem Datum ersetzen ggf. vorangegangene Buchungsbestätigungen für Pauschalreisen unter der vorgenannten Vorgangsnummer.
Beistandspflicht des Reiseveranstalters:
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts Beistand nach § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel anzeigen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Busfahrer vor Ort.
Mängelanzeige:
Bitte beachten Sie Ihre Obliegenheit, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und dem Busfahrer vor Ort mitzuteilen.
Reklamationen:
Wegen evtl. Beschwerden, die Sie nach vorbringen möchten, wenden Sie sich bitte an ORS.
Alleinreisende Minderjährige:
Minderjährige, die ggf. ohne Begleitung durch einen Elternteil oder eine andere berechtigte Person reisen, können von den Sorgeberechtigten über ORS kontaktiert werden. (Entbehrlich, wenn Minderjähriger mit Begleitung anreist). Eine Vollmacht des Alleinreisenden Minderjährigen mit der Unterschrift des Sorgeberechtigten mit erreichbarer Telefon Nummer ist erforderlich und muss zuvor bei ORS vorgelegt werden.
Verbraucherstreitbeilegung:
ORS weist im Hinblick auf § 36 des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass ORS derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung vor Anreise verpflichtend würde, informiert ORS die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform:
ORS weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr hin.
Ersatzperson:
Kunden haben das gesetzliche Recht, gemäß § 651e BGB von ORS durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ORS e.V. 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Evtl. auftretende Umbuchungskosten oder Mehrkosten werden vom Kunden welcher die Reise ursprünglich gebucht hat, getragen.
Reisebedingungen:
Es gelten die Reisebedingungen ORS, lt. Ausschreibung identisch im Katalog und auf der Internet Seite www.steiert-reisen.de abgedruckt sind.
Kurtaxe und sonstige Abgaben:
Die jeweils aufgeführten Reisepreise verstehen sich ggf. zzgl. Kurtaxe. Beitragssatz pro Person und Nacht: Üblicherweise ist diese im Preis enthalten, ansonsten werden die Kunden explizit darauf aufmerksam gemacht.
Storno:
Sie haben die Möglichkeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen insoweit auf unsere ABG mit unseren Reisebedingungen.
Reiserücktrittskostenversicherung:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod
Hinweise zur Datenverarbeitung:
Die von Ihnen in der Reiseanmeldung angegebenen Daten verwenden wir zur Buchung und Abwicklung der Reise sowie zu Übermittlung von Informationen und Angeboten an Sie. Mehr über die Verarbeitung und Speicherung sowie Ihren Rechten als Betroffene (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche jederzeit www.steiert-reisen.de/Kontakt/Datenschutz.php oder bei uns im Büro einsehbar ist oder die wir Ihnen gerne übersenden.
Bestätigung Ihrer uns gegebenen Einwilligungserklärung zur gewerblichen Kontaktaufnahme:
Hiermit bestätigen wir Ihnen, die von Ihnen gegebene Einwilligungserklärung, dass wir Sie zukünftig kontaktieren dürfen. Wenn Sie diese Einwilligung nicht geben wollten oder wenn Sie diese widerrufen möchten, können Sie dies jederzeit uns gegenüber unter den untenstehenden Kontaktdaten tun. Beachten Sie bitte auch unsere vorstehenden Hinweise zur Datenverarbeitung www.steiert-reisen.de/Kontakt/Datenschutz.php .
Hinweise zum Versicherungsombudsmann:
Für den Fall, dass Sie über die Europäische Reiseversicherung AG eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, geben wir Ihnen nachfolgend die Kontaktdaten des Ombudsmanns der Versicherungen bekannt: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Tel.: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Weitere Informationen finden Sie unter:www.versicherungsombudsmann.de
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.steiert-reisen.de
Omnibus Reisebüro Steiert GmbH & Co KG
Firmensitz: Hinterzarten Freiburgerstr.25 79856 Hinterzarten
Geschäftsführer. Thomas Steiert
info@steiert-reisen.de
Tel: 0049 7652 - 777
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